Widerrufsrecht in der Schweiz und der EU

In der Schweiz besteht das Widerrufsrecht nur, wenn der Verkäufer es aus eigenem Antrieb gewährt. In diesem Fall muss der Webshop seine Bedingungen explizit nennen.

Die Gesetzgebung der Schweiz sichert dem Kunden kein Recht zu, sich umzuentscheiden und ein Produkt nach einem Online-Kauf zurückzugeben. Der Betreiber eines Webshops kann dieses Recht gewähren, ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn er sich dafür entscheidet, müssen folgende Punkte in den AGB eindeutig festgeschrieben sein:

  • Bestehen des Widerrufsrechts.
  • Rücktrittsfristen.
  • Modalitäten des Widerrufsrechts.
Wer ein Widerrufsrecht gewährt und dies explizit bekannt gibt, kann dem Kunden gewisse Ängste nehmen und während der Kaufphase das Vertrauen in den Händler stärken. Allerdings benötigt das Unternehmen dann eine entsprechende Logistik, um zurückgesendete Waren in Empfang zu nehmen.

Europäische Gesetzgebung

Anders als die Schweiz sieht die Europäische Union ein Widerrufsrecht ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen vor. Der Widerruf muss vom Käufer ausdrücklich erklärt werden und erfolgt am besten schriftlich. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Kalendertage ab Lieferdatum. Bereits gezahlte Beträge sind dem Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Widerrufs zu erstatten.